Strafrecht
In Berlin werden strafrechtliche Vorwürfe zentral bei dem
Kriminalgericht Tiergarten verhandelt.
Die zuständige Polizeidienststelle ist oft diejenige des Tatortes.
Als Fachanwältin für Strafrecht und meiner langjährigen Erfahrung, verteidige ich Sie bei sämtlichen Vorwürfen einer Straftat.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, stehe ich Ihnen als Nebenklagevertretrin bei Vernehmungen durch die Polizei und während des Verfahrens kompetent zur Seite!
Pflichtverteidiger - Pflichtverteidigung
Die Strafprozessordnung sieht eine Reihe von Fällen vor, in denen der Beschuldigte oder später Angeklagte nicht ohne Hilfe eines Verteidigers bleiben darf. Er muss also verteidigt werden.
Pflichtverteidiger ja oder nein, hängt nur vom Tatvorwurf und der zu erwartenden Strafe ab.
Raubdelikte
Unter Raub Versteht die Allgemeinheit einen Diebstahl, den der Täter mit Hilfe von Drohungen oder Gewalt begeht. Das Gesetzt definiert Raub ähnlich (§ 249 StGB). Auch hier handelt es sich um ein zweiaktiges Delikt, nämlich aus Diebstahl und der Anwendung eines „qualifizierten Nötigungsmittels“ (Drohung oder Gewalt).
Tötungsdelikte
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass nur der Mord vorsätzlich geschieht und der Totschlag nur „im Affekt“ passiert. Tatsächlich handelt es sich bei beiden Straftatbeständen um vorsätzliche Tötungsdelikte. Bei einer fahrlässigen Tötung handelt es meist eher um Körperverletzung mit Todesfolge.
Ich vertrete Sie bei dem Vorwurf eines Tötungsdeliktes wie Mord, Totschlag oder fahrlässiger Tötung.
Sexualdelikte
Ob Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Kindern oder aber auch der Besitz kinderponografischen Materials. All das sind Sexualdelikte und die Strafprozessordnung sieht hierfür empfindliche Strafen vor. Obendrein liegt die Verjährung dieser Delikte bei bis zu 20 Jahren.
Ich verteidige Sie bei allen Vorwürfen des Sexualstrafrechts kompetent.
Opfervertretung
Bei vielen strafrechtlichen Delikten kann das Opfer juristischen Beistand aufsuchen, um sich dem Verfahren unter Umständen und nach Abwägen als Nebenkläger anzuschließen. Beispiele hierfür sind Vergewaltigungs- opfer, Opfer von versuchtem Totschlag, aber auch Stalkingopfer.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, rufen Sie mich gerne an. Ich berate und vertrete Sie im Strafverfahren als Nebenkläger/in.
Unser Ziel ist ihr Recht.
Rechtsanwältin Britta Kempke
~Zeit für Recht~