Sozialrecht

 Ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaates ist das Sozialrecht.
Egal, ob Sie Probleme mit der Pflegekasse, Rentenversicherung oder der Berufsgenossenschaft haben,
Ich berate und vertrete Sie als Fachanwältin für Sozialrecht
denn Unser Ziel ist Ihr Recht.

Pflegegrad

Um Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse stellen.
Wenn es zu einer Ablehnung des beantragten Pflegegrades kommt, oder Sie eine Einstufung in einem zu niedrigen Pflegegrad erhalten haben, sollten Sie schnell handeln.

Gerne lege Ich für Sie Widerspruch ein und berate Sie bei allen Fragen zum Pflegegrad und Pflegegeld. 

Erwerbsminderung

Wenn Sie bei schweren gesundheitlichen Problemen nicht mehr 
arbeitsfähig sind oder nur noch bedingt Arbeiten können und trotz Rehamaßnahmen keine gesundheitliche Besserung eintritt, kann ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente geltend gemacht werden. 
Sollte Ihr Antrag von der Rentenversicherung abgelehnt werden,
rufen Sie mich an. 

Ich berate Sie zu allen Fragen der Erwerbsminderungsrente und lege gegen den Ablehnungsbescheid einen Widerspruch für Sie ein.

Krankenversicherung

Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung unterfällt die gesetzliche Krankenversicherung dem Sozialversicherungsrecht. 
Häufig auftretende rechtliche Probleme können sein:

  • Ablehnung der Kostenübernahme für bestimmte Behandlungen oder Medikamente
  • Ablehnung von Rehabilitationsleistungen / Teilhabeleistungen
  • Verweigerung von Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
  • Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit bestimmter Tätigkeiten


Gegen Entscheidungen der Krankenversicherer das steht das Rechtsmittel des Widerspruchs und nötigenfalls der Klage vor dem Sozialgericht zur Verfügung.

ALG I

Deutschland ist ein Sozialstaat und unterstützt seine Bürger und Bürgerinnen im Notfall finanziell. 
Wer bereits einen gewissen Zeitraum gearbeitet hat und seinen Job jedoch unverschuldet verliert, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Über einen gewissen Zeitraum bekommt der Arbeitslose einen bestimmten Prozentsatz seines zuvor erzielten durchschnittlichen Einkommens. 

Bei Fragen rund um dieses Thema, stehe Ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Rufen Sie mich einfach an.

Grad der Behinderung (GdB)

Sie leiden an einer Behinderung, an einer schweren chronischen Erkrankung, einer seelischen oder psychischen Erkrankung?
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales hat Ihren Antrag auf Anerkennung eines GdB oder eines Merkzeichens abgehlent oder einen zu niedrigen GdB festgestellt?

Rufen Sie mich an. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung  und als Fachanwältin für Sozialrecht, berate und vertrete Sie gern bei allen Fragen rund um den Grad der Behinderung und den jeweiligen Merkzeichen. 

Unser Ziel ist ihr Recht.

Rechtsanwältin Britta Kempke

~Zeit für Recht~