Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht und meiner langjährigen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet weiß ich, dass die Anliegen meiner Mandanten sehr persönlich und oftmals stark emotional belastend sind. 
Ich berate und vertrete Sie auf Ihrem individuellen Weg bei Entscheidungen und setze berechtigte Ansprüche durch.

Ehescheidung

Oftmals sind Scheidungen emotional stark belastend und es stehen viele Fragen für die Mandanten offen.

Ich berate und vertrete Sie im Ehescheidungsverfahren mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und setze berechtigte Ansprüche gegen den anderen Ehepartner für Sie durch. 

Unterhalt

Trennungsunterhalt dient dem bedürftigen Ehepartner bis zur Scheidung. Die Höhe des zu zahlenden Trennungsunterhaltes hängt vom Einkommen der Ehegatten ab. 

Nachehelicher Unterhalt dient dem bedürftigen Ehepartner nach der Scheidung. Dieser kann gerichtlich unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Die Höhe des Betrages hängt vom Einkommen 
der Ehepartner ab.

Elterliche Sorge (Sorgerecht) 

Das Sorgerecht, auch die elterliche Sorge genannt, regelt das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl des Kindes zu sorgen und das Kind in allen Angelegenheiten gesetzlich  zu vertreten.

Über die Angelegenheiten und Aufenthaltsorte des Kindes darf bestimmen, wer die elterliche Sorge inne hat.

 § 1626 Absatz 1 Satz 1 BGB definiert die "elterliche Sorge" folgendermaßen: "Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen".

Umgangsrecht

Bei dem Umgangs- und Besuchsrecht steht das Kindeswohl an erster Stelle. Diese Regelungen bestimmen die regelmäßigen Umgänge zum anderen Elternteil und auch den Umgang mit weiteren Verwandten 
(z. B. Großeltern, Tante, Onkel). Auch Urlaube und Sonderregelungen, wie Feiertage werden bei dem Umgangsrecht klar geregelt.

Güterrecht

Das eheliche Güterrecht regelt, welchem Ehegatten, welches Vermögen, während und nach der Ehe, gehört. 

Die meisten Ehegatten leben in dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Ehescheidung ist in diesen Fällen der sogenannte Zugewinnausgleich durchzuführen.

Unser Ziel ist ihr Recht.

Rechtsanwältin Britta Kempke

~Zeit für Recht~